Medizinischer Hinweis

Seit 02.03.2004 dürfen sich Reiki-Praktizierende Geistheiler nennen, dennoch ist folgendes zwingend zu beachten: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVG vom 02.03.2004, Abs. (1 – 22) müssen Reiki Empfänger folgendermaßen informiert werden: Die Behandlung mit Reiki ersetzt nicht die Behandlung und Diagnose eines Arztes oder Heilpraktikers und deren therapeutische Maßnahmen. Reiki unterstützt und fördert die Selbstheilungskräfte des Körpers und kann dadurch Heilungsprozesse beschleunigen und fördern.  Reiki wird angewandt gemäß der Rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVG vom 2.3.2004, Abs. (1 – 22).

 

 



Diese Seite wurde mit Jimdo erstellt!

Mit Jimdo kann sich jeder kostenlos und ohne Vorkenntnisse eine eigene Homepage gestalten. Design auswählen, Klick für Klick anpassen, Inhalte in Sekunden integrieren, fertig!
Jetzt unter de.jimdo.com für eine kostenlose Webseite anmelden und sofort loslegen.